Art 1 Haager Übereinkommen, Kindesentführung BGBl 1988/512; Art 4 Haager Übereinkommen, Kindesentführung BGBl 1988/512; Art 19 Haager Übereinkommen, Kindesentführung BGBl 1988/512
Die Leitsätze befassen sich mit dem Anwendungsbereich und mit den Zielen des Haager Übereinkommens über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung.