Art 17 LGVÜ
Der Leitsatz legt fest, dass es für eine Gerichtsstandsvereinbarung nicht ausreicht, wenn eine der Parteien, mit Sitz in einem Vertragsstaat, mit der anderen, mit Sitz außerhalb des Vertragsgebiets, die Zuständigkeit der Gerichte des ersteren vereinbart.
OGH 29.01.2002, 1 Ob 4/02y