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Leitsatz zu Art 13 des österreichisch-israelischen Anerkennungs- und Vollstreckungsabkommens BGBl 1968/349

Internationales RechtZfRV-LS 2002/59ZfRV-LS 2002, 233 Heft 6 v. 1.12.2002

Art 13 des österreichisch-israelischen Anerkennungs- und Vollstreckungsabkommens BGBl 1968/349

Der Leitsatz legt fest, dass auf Grund des Übereinkommens keine zwingende Verfahrensunterbrechung vorgesehen ist.

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