Art 4 Abs 1 VONr 1408/71; Art 3 VO Nr 118/97
Der Leitsatz legt fest, dass die Ansprüche aus dem Unterhaltsvorschussgesetz Familienleistungen iS der VO Nr. 1408/71 sind, daher ist die in § 2 Abs 1 normierte Voraussetzung des gewöhnlichen Inlandaufenthaltes des Kindes gemeinschaftsrechtswidrig.