§ 1 IPRG; § 10 IPRG
Der Leitsatz befasst sich mit der Frage des anzuwendenden Rechts bei Vereinsstreitigkeiten, die sich nach dem Grundsatz der stärksten Beziehung zu einer Rechtsordnung richtet.
OGH 06.09.2001, 2 Ob 196/01i
§ 1 IPRG; § 10 IPRG
Der Leitsatz befasst sich mit der Frage des anzuwendenden Rechts bei Vereinsstreitigkeiten, die sich nach dem Grundsatz der stärksten Beziehung zu einer Rechtsordnung richtet.
OGH 06.09.2001, 2 Ob 196/01i