Art 52 EuGVÜ/LGVÜ; § 66 JN
Die Leitsätze befassen sich mit der Bestimmung des Begriffes des Wohnsitzes einer Partei, die laut EuGVÜ/LGVÜ nach der lex fori, und somit nach § 66 Abs 1 JN, zu treffen ist.
OGH 11.10.2001, 8 Ob 225/01y
Art 52 EuGVÜ/LGVÜ; § 66 JN
Die Leitsätze befassen sich mit der Bestimmung des Begriffes des Wohnsitzes einer Partei, die laut EuGVÜ/LGVÜ nach der lex fori, und somit nach § 66 Abs 1 JN, zu treffen ist.
OGH 11.10.2001, 8 Ob 225/01y