Art 29 CMR
Der Leitsatz legt fest, dass sich der Frachtführer bei vorsätzlicher Schadensverursachung nicht auf die Haftungsbegrenzung, den Haftungsausschluss, oder auf die Umkehr der Beweislast berufen kann.
OGH 31.07.2001, 7 Ob 184/01m
Art 29 CMR
Der Leitsatz legt fest, dass sich der Frachtführer bei vorsätzlicher Schadensverursachung nicht auf die Haftungsbegrenzung, den Haftungsausschluss, oder auf die Umkehr der Beweislast berufen kann.
OGH 31.07.2001, 7 Ob 184/01m