Art 1 Haager Unterhaltsstatutübereinkommen BGBl 1961/293
Die Leitsätze befassen sich mit das nach dem Haager Unterhaltsstatutübereinkommen anzuwendende Recht, und wann nach schweizerischem Recht in das Existenzminimum des Schuldners zu Gunsten des Unterhaltsgläubigers eingegriffen werden darf.