Art 28 EG; Art 30 EG; § 7 Abs 1 AMG
Die Entscheidung befasst sich mit dem Recht des Markeninhabers den Vertrieb von umgepackten Waren (Neuetikettierung) zu untersagen, das ihm aber nicht zusteht, wenn diese Untersagung zu einer künstlichen Abschottung der Märkte zwischen den Mitgliedstaaten beitragen würde.