Art 21 LGVÜ
Die Leitsätze befassen sich mit den Zielen des EuGVÜ und den Voraussetzungen für die Anerkennung der in anderen Vertragsstaaten ergangenen gerichtlichen Entscheidungen.
OGH 16.05.2001, 2 Ob 47/01b
Art 21 LGVÜ
Die Leitsätze befassen sich mit den Zielen des EuGVÜ und den Voraussetzungen für die Anerkennung der in anderen Vertragsstaaten ergangenen gerichtlichen Entscheidungen.
OGH 16.05.2001, 2 Ob 47/01b