Art 28 EG; Art 30 EG
Die Entscheidung befasst sich mit möglichen Ausnahmen des Grundsatzes des freien Warenverkehrs, speziell mit der Widersetzung des Markeninhabers gegen den Vertrieb der umgepackten (veränderten) Ware unter seiner Marke, da dadurch die Herkunftsgarantie der Marke beeinträchtigt wird.