Art IX Abs 3 EGJN; § 27a Abs 2 JN; § 41 JN; § 42 JN; § 76c Abs 3 JN; § 14 ZPO; § 25 IPRG
Die Leitsätze befassen sich mit der absoluten Immunität eines Staatsoberhauptes, die ein Prozesshindernis darstellt, somit von der inländischen Gerichtsbarkeit ausgenommen ist, das sich auch auf alle anderen Personen einer einheitlichen Streitpartei erstreckt.