§ 90a Abs 1 GOG; Art 43 EG; Art 50 EG; 1. Anerkennungsrichtlinie 92/51/EWG
Die Leitsätze befassen sich der Frage der Vereinbarkeit einer nationalen (deutschen) Bestimmung, in der die arztähnliche Tätigkeit des Heilpraktikers den Inhabern eines Ärztediploms vorbehalten ist, mit Gemeinschaftsrecht, und legen dies dem EuGH im Wege eines Vorabentscheidungsverfahrens vor.