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Leitsatz zu Art 21 Haager Übereinkommen über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung BGBl 1988/512

Internationales RechtZfRV 2001/12ZfRV 2001, 32 - 33 Heft 1 v. 1.1.2001

Art 21 Haager Übereinkommen über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung BGBl 1988/512

Der Leitsatz befasst sich mit den Kriterien für die Einräumung des Besuchsrecht, wobei das Kindeswohl dem Elternrecht vorgeht.

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