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Leitsätze zu Art XII Abschnitt 28c Amtssitzabkommen BGBl 1967/245; Art 32 Abs 2 und 3 WrDiplomatenkonvention BGBl 1966/66; Art IX Abs 2 EGJN; § 42 JN

Internationales RechtZfRV 2000/90ZfRV 2000, 233 Heft 6 v. 1.12.2000

Art XII Abschnitt 28c Amtssitzabkommen BGBl 1967/245; Art 32 Abs 2 und 3 WrDiplomatenkonvention BGBl 1966/66; Art IX Abs 2 EGJN; § 42 JN

Die Leitsätze befassen sich mit der Reichweite der Immunität von Diplomaten.

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