DSGVO: Art 5 f
Leitsatz (der Redaktion)
Um die Fristen bzw Kriterien für den Löschungszeitpunkt bonitätsrelevanter Daten festzulegen, ist stets eine Einzelfallbetrachtung anhand der konkreten Gegebenheiten vorzunehmen und die zulässige Dauer der Aufbewahrung nach ihrem Zweck zu bestimmen.