Im Gefolge einiger materienrechtlicher Neuerungen hat die FMA Anfang September 2022 ihre Incoming-Plattform-Verordnung (FMA-IPV) routinemäßig erweitert.1 Die VO beruht auf § 73a BWG sowie im Speziellen auf § 14 PEPP-Vollzugsgesetz.2 Es werden zunächst zwei weitere Incoming-Plattform-pflichtige Meldekomplexe definiert.