Der OGH verneint die richtlinienkonforme Interpretation des § 16 Abs 1 VKrG aF und damit die Reduktion laufzeitunabhängiger Kosten. Der Beitrag beschäftigt sich mit einzelnen Aspekten dieser E und mit den Konsequenzen dieser Rsp.
Der OGH verneint die richtlinienkonforme Interpretation des § 16 Abs 1 VKrG aF und damit die Reduktion laufzeitunabhängiger Kosten. Der Beitrag beschäftigt sich mit einzelnen Aspekten dieser E und mit den Konsequenzen dieser Rsp.