Kreditkarten sind kein bloßes Stück Plastik, sondern in erster Linie ein Rechtskonstrukt. Die zwischen dem ausgebenden Unternehmen und der Kundin geltenden Vertragsbestimmungen sind dabei von zentraler Bedeutung. Wegen der großen Zahl an Geschäftsbeziehungen und der Notwendigkeit einheitlicher Verarbeitungsprozesse können diese praktisch nur durch AGB vereinbart werden. Deren Wirksamkeit ist Gegenstand des Urteils vom 24. 3. 2022,2 in dem der OGH die Kreditkarten-AGB eines großen Kartenherausgebers abermals einer kritischen Prüfung unterzogen hat.3 Dabei zieht er das normative Korsett immer enger, indem er sämtliche der 18 beanstandeten Klauseln für unzulässig erklärt. Leider lässt das Urteil grundsätzliche methodische Fragen offen (Abschnitt 1.). Dennoch enthält es eine Reihe neuer Erkenntnisse, die von genereller Bedeutung sind, zB zur Unzulässigkeit von Empfehlungen in AGB oder zur Zustimmungsfiktion bei Änderungen (Abschnitt 2.). Außerdem klärt es eine Fülle von für das Kreditkartengeschäft spezifischen Problemen (Abschnitt 3.).1