Wer kennt es nicht und wer hat es als Kind nicht selbst gespielt: das auch hierzulande beliebte Spiel "Ich hab’ ein Pfand in meiner Hand, was soll damit geschehen?" Auch wenn unseren Kleinsten Begriffe wie Titel, Modus und Akzessorietät sicherlich nicht geläufig sind und es in dem erwähnten Spiel nicht darum geht, die Prinzipien des österr Sachenrechts zu erlernen, so enthält der Kinderreim doch eine fundamentale Aussage, die unser Rechtssystem seit vielen Jahrhunderten prägt: Das Pfandrecht an einer beweglichen Sache wird grds nur dann wirksam begründet, wenn der Pfandnehmer Gewahrsame am Pfandgegenstand erlangt, er das Pfand also "in der Faust hält" (Faustpfandprinzip, § 451 ABGB).