Unter den hierzulande verfügbaren Kommentaren zum Bankwesengesetz (BWG) nimmt der gegenständliche eine Sonderstellung ein: Nicht das vertiefende Ausloten aller denkbaren Aspekte durch ein schier unübersichtliches Team an Mitwirkenden auf Tausenden Seiten beabsichtigen die beiden Autoren, sondern eine kompakte und übersichtliche Heranführung an die großteils komplexen Bestimmungen des Bankaufsichtsrechts, dies alles aufbereitet allein durch zwei ausgewiesene Experten. Die Autoren, die dieses Kunststück erneut zuwege gebracht haben, sind der im Jahr 2020 verstorbene Leo W. Chini sowie Martin Oppitz: Seit deren Kooperation im Zuge der Erstauflage mussten allerdings zehn Jahre ins Land ziehen, um Ende 2021 die Zweitauflage des BWG-Kommentars hervorzubringen. Dieses Projekt wurde im Jahr 2020 durch das plötzliche Ableben Chinis unterbrochen, dessen Gedenken das gegenständliche Werk gewidmet ist. Maßgebliche Teile beruhen noch auf den Vorarbeiten Chinis, wenngleich der Löwenanteil auf den wissenschaftlichen Arbeiten von Oppitz fußt. Eine kleine Ausnahme bildet lediglich die Kommentierung des § 10a BWG, die Susanne Kalss beigesteuert hat.