RL 93/13/EWG : Art 6 Abs 1, Art 7 Abs 1
Tenor (des Gerichts)
Art 6 Abs 1 und Art 7 Abs 1 RL 93/13/EWG über missbräuchl Klauseln in Verbraucherverträgen sind dahin auszulegen, dass sie nationalen Rechtsvorschriften entgegenstehen, die in Anbetracht von Rechtskraft und Ausschlusswirkung weder dem Gericht erlauben, von Amts wegen die Missbräuchlichkeit von Vertragsklauseln im Rahmen eines Hypothekenvollstreckungsverfahrens zu prüfen, noch dem Verbraucher erlauben, nach dem Ablauf der Einspruchsfrist die Missbräuchlichkeit dieser Klauseln in diesem Verfahren oder einem späteren Erkenntnisverfahren geltend zu machen, wenn diese Klauseln bereits bei der Einleitung des Hypothekenvollstreckungsverfahrens von Amts wegen von dem Gericht auf ihre etwaige Missbräuchlichkeit hin geprüft wurden, die gerichtl E, mit der die Zwangsvollstreckung aus der Hypothek gestattet wird, aber keine - selbst summarische - Begründung enthält, die diese Prüfung belegt, und in dieser E nicht darauf hingewiesen wird, dass die Beurteilung, zu der das Gericht am Ende dieser Prüfung gelangt ist, nicht mehr infrage gestellt werden kann, wenn nicht fristgemäß Einspruch eingelegt wird.