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Verbot des ultra alterum tantum

JudikaturOGHBearbeiter: Philipp FidlerZFR 2022/168ZFR 2022, 347 Heft 7 v. 29.7.2022

ABGB: § 1335

Leitsätze (der Redaktion)

§ 1335 ABGB enthält eine Art Wuchergrenze für rückständige Zinsen, die durch die Säumigkeit des Gläubigers gerechtfertigt ist. Rückständige Zinsen dürfen das bisher (zur Gänze) uneingeklagte Kapital nicht übersteigen.

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