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Lebensversicherung: § 176 Abs 1 VersVG wird auch bei Spätrücktritten nach dem 1. 1. 2019 europarechtskonform interpretiert!

Judikatur im FokusBearbeiter: Ulrich E. PalmaZFR 2022/160ZFR 2022, 335 Heft 7 v. 29.7.2022

VersVG: §§ 5b aF, 165a aF, 176 aF

VAG 1978: § 9b

ABGB: § 1435

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