Anfang Juni 2022 hat die FMA eine positive Compliance-Erklärung ("fully compliant") zu den EBA-Leitlinien "über die Ausnahme für begrenzte Netze gemäß der PSD2"1 abgegeben. Die Leitlinien definieren die Anwendung der Ausnahmen nach Art 3 lit k PSD2 näher und enthalten Einzelheiten zum Meldeverfahren gem Art 37 Abs 2 PSD2 sowie zur Beschreibung der Dienstleistungen, die gem Art 37 Abs 5 PSD2 öffentlich zugänglich gemacht werden (Rz 5 und 6).