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Leitlinien für eine solide Vergütungspolitik in Wertpapierfirmen

AktuellesBearbeiter: Rainer WolfbauerZFR 2022/147ZFR 2022, 305 Heft 6 v. 30.6.2022

Nach den lediglich für Banken geltenden Leitlinien der EBA für eine solide Vergütungspolitik gem RL 2013/36/EU 11EBA/GL/2021/04 vom 2. 7. 2021; hierzu näher Wolfbauer, Leitlinien der EBA für eine solide Vergütungspolitik: Compliance-Erklärung der FMA, ZFR 2022/26, 46 f. hat die EBA zuletzt auch Leitlinien für eine solide Vergütungspolitik gem RL (EU) 2019/2034 erlassen.22EBA/GL/2021/13 vom 22. 11. 2022. Diese präzisieren im Einklang mit Art 26 Abs 4 und Art 34 Abs 3 RL (EU) 2019/2034 (IFD) die solide und geschlechtsneutrale Vergütungspolitik, die in Wertpapierfirmen für alle Mitarbeiter sowie speziell für jene Mitarbeiter, deren berufliche Tätigkeit sich wesentlich auf das Risikoprofil der Wertpapierfirma oder der von ihnen verwalteten Vermögenswerte auswirkt, gelten soll. Die Leitlinien sollen weiters die Anwendung der Ausnahmeregelungen gem Art 32 Abs 4, 5 und 6 IDD erleichtern (Rz 5).

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