RL 93/13/EWG : ErwGr 12, 13, Art 1 Abs 2, Art 3 Abs 1, Art 4 Abs 1, Art 8
Tenor (des Gerichts)
Art 1 Abs 2 RL 93/13/EWG ist dahin auszulegen, dass er vom Anwendungsbereich dieser RL eine Klausel in einem Vertrag zwischen einem Gewerbetreibenden und einem Verbraucher ausschließt, die auf einer nationalen Rechtsvorschrift beruht, die abdingbar ist und in Ermangelung einer anderen Vereinbarung zwischen den Parteien von Gesetzes wegen gilt, selbst wenn diese Klausel nicht im Einzelnen ausgehandelt wurde.