Der OGH spricht sich in der E 3 Ob 189/21x gegen die Weiterverrechnung von Sollzinsen während des gesetzlichen Kreditmoratoriums nach § 2 des 2. COVID-19-JuBG aus, falls keine anderslautende Vereinbarung zwischen Kreditgeber und Kreditnehmer vorliegt. Der Beitrag ergänzt die rege Diskussion zu diesem Thema um weitere kritische Anmerkungen.