Die österr Übernahmekommission (ÜbK) soll das Übernahmegesetz (ÜbG) vollziehen. Kein bahnbrechender Einleitungssatz für ein Editorial. Aber legt man die Betonung auf das Wort "vollziehen", so muss man sich fragen, warum die Behörde seit September keinen einzigen Bescheid erlassen hat. Denn es ist nicht so, dass keine Arbeit da wäre. Vielmehr harren große, seit 2020 anhängige1 Verfahren ihrer Erledigung, insb zur Verletzung der Angebotspflicht gem den §§ 22 ff ÜbG im Kontext der Auseinandersetzungen zwischen UniCredit Bank Austria AG und drei österr Regionalbanken.