Im zweiten Halbjahr (September und Dezember) 2021 wurden im Rahmen des etablierten bankrechtlichen Kommentars zum BWG und zur CRR insg nicht weniger als 21 separate Faszikel neu editiert, wobei ein Teil dem Austausch bestehender Kommentierungen diente und der verbleibende Teil gänzliche Neukommentierungen enthält. Die Ausweitung des Werks machte es zuletzt auch erforderlich, das bisher dreibändige Werk um eine vierte Mappe zu ergänzen. Der damit verbundene immense Umfang des neuen literarischen Materials von vielen hundert Seiten gibt ein beredtes Zeugnis von der (in erster Linie unionsrechtlich getriebenen) Dynamik des Finanzmarktrechts.