Am 4. 3. 21022 hat die Kom ihre DVO (EU) 2022/365 vom 3. 3. 2022 zur Änderung ihrer VO (EU) 2018/1624 zur Festlegung technischer Durchführungsstandards in Bezug auf Verfahren, Standardformulare und Meldebögen zur Bereitstellung von Informationen für die Erstellung von Abwicklungsplänen für Kreditinstitute und Wertpapierfirmen gem der BRRD im ABl veröffentlicht.1 Die DVO beruht auf der Grundlage eines Entwurfs, den die EBA ohne öffentliche Konsultation an die Kom übermittelt hatte (vgl die ErwGr 3 f DVO). Mit ihr wird den Änderungen der BRRD durch die RL (EU) 2019/879 Rechnung getragen (ErwGr 1 DVO). Mit dem vorliegenden delegierten Rechtsakt werden einige Meldebögen,