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BMF erlässt WiEReG-Vernetzungsverordnung

AktuellesBearbeiter: Rainer WolfbauerZFR 2022/81ZFR 2022, 154 Heft 3 v. 29.3.2022

Auf der Grundlage von § 5 iVm §§ 9, 10, 12 und 17 Abs 5 WiEReG hat der Bundesminister für Finanzen (BMF) am 28. 2. 2022 die Verordnung über die Einsicht in das Register im Zuge der europäischen Vernetzung (WiEReG-VernetzungsV) im BGBl veröffentlicht.11BGBl II 2022/82 vom 28. 2. 2022.

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