ABGB: §§ 879, 907b
Leitsatz (der Redaktion)
Würden bei einem "echten" Fremdwährungskredit die Konvertierungsklauseln bzw die darauf basierenden Geldwechselverträge entfallen, so wäre der Kreditvertrag trotzdem durchführbar und damit weiter wirksam.
ABGB: §§ 879, 907b
Leitsatz (der Redaktion)
Würden bei einem "echten" Fremdwährungskredit die Konvertierungsklauseln bzw die darauf basierenden Geldwechselverträge entfallen, so wäre der Kreditvertrag trotzdem durchführbar und damit weiter wirksam.