Auf der Grundlage des § 74 Abs 6 BWG hat die FMA nach Herstellung des Einvernehmens mit dem BMF Ende Jänner 2022 die Vermögens-, Erfolgs- und Risikoausweis-Verordnung (VERA-V) angepasst.1
Auf der Grundlage des § 74 Abs 6 BWG hat die FMA nach Herstellung des Einvernehmens mit dem BMF Ende Jänner 2022 die Vermögens-, Erfolgs- und Risikoausweis-Verordnung (VERA-V) angepasst.1