Ende Dezember 2021 hat die FMA eine positive Compliance-Erklärung gem Art 16 Abs 3 EBA-VO zu den Leitlinien der EBA1 "für solide Vergütungspolitik gemäß Richtlinie 2013/36/EU " abgegeben. Die Leitlinien präzisieren auf der Grundlage von Art 74 Abs 3 und Art 75 Abs 2 CRD IV die solide und geschlechtsneutrale Vergütungspolitik, die Institute und solche Wertpapierfirmen, die dem Titel VII CRD IV in Anwendung von Art 1 Abs 2 und 5 IFR (VO 2019/2033/EU ) unterliegen, für alle ihre Mitarbeiter sowie für die Mitarbeiter, deren berufliche Tätigkeit sich wesentlich auf das Risikoprofil der Institute gem den Art 92-95 dieser RL ("identifizierte Mitarbeiter") auswirkt, einschließlich für Mitarbeiter und identifizierte Mitarbeiter auf Einzel- und konsolidierter bzw teilkonsolidierter Basis gem Abschnitt 9 der Leitlinien, anwenden sollen (Rz 5).