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Schafft der VfGH den Finanzmarkt ab?

EditorialBearbeiter: Olaf Riss/Martin Winner/Rainer WolfbauerZFR 2022/1ZFR 2022, 1 Heft 1 v. 28.1.2022

Ende Dezember hat der VfGH in einem viel beachteten Erkenntnis zur Bankenaufsicht ein Machtwort gesprochen. Insg verwarf er 36 Normenprüfungsanträge, die darauf gerichtet waren, § 3 Abs 1 zweiter Satz FMABG bzw § 16 Abs 1 zweiter Satz APAG wegen Verfassungswidrigkeit zu Fall zu bringen;11VfGH 16. 12. 2021, G 224/2021 ua ZFR 2022/10, 26; Beschlüsse 16. 12. 2021, G 287-288/2021 ua ZFR 2022/11, 29 (in diesem Heft). beide Normen schließen die Haftung des Bundes für fehlerhafte Aufsicht gegenüber anderen als den unmittelbar Beaufsichtigten aus. Zahlreiche Medien haben über die inhaltlichen Folgen der Entscheidung berichtet: Der Bund hafte gegenüber den Geschädigten in Sachen Commerzialbank Mattersburg nicht für ein allfälliges Fehlverhalten der FMA. Weniger Beachtung fand der - juristisch nicht minder interessante - Umstand, dass die vergleichbare Rechtsvorschrift des APAG für das Höchstgericht ebenso wenig Bedenken erweckte.

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