Der 7. Senat bestätigt in dieser E die seit und mit 3 Ob 249/18s SZ 2019/42 etablierte Rechtsansicht, wonach im Ausland - wirksam - begründetes publizitätsloses Sicherungseigentum bei Verbringung der Sache nach Ö aufrechtbleibt. Er hält außerdem fest: Allein das Vertrauen auf die bis 2019 herrschende Rsp vermag guten Glauben iSd § 368 ABGB nicht zu begründen.