Ein wichtiger Teil der von der EU gegen Russland nach dem völkerrechtswidrigen Überfall auf die Ukraine verhängten und laufend erweiterten Sanktionen sind die zielgerichtet gegen natürliche und juristische Personen verhängten Einfriergebote1 über Gelder und wirtschaftliche Ressourcen, die den sanktionierten Personen unmittelbar oder mittelbar gehören oder zugerechnet werden. Das Einfriergebot wird zur Vermeidung von Umgehungen durch ein Bereitstellungsverbot2 ergänzt. Beteiligungen an österr Gesellschaften und die Ausübung der damit verbundenen Gesellschafterrechte können davon betroffen sein. Dieser Beitrag schildert den Meinungsstand und schlägt praktische Lösungen vor.