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Anlage zur Pfandbrief-Meldeverordnung erschienen

AktuellesBearbeiter: Rainer WolfbauerZFR 2022/268ZFR 2022, 568 Heft 11 v. 28.11.2022

Am 2. 11. 2022 hat die FMA die bereits seit Längerem erwartete Anlage zur Pfandbrief-Meldeverordnung (PB-MV) im BGBl II kundgemacht und damit diese Verordnung nur wenige Wochen nach ihrem erstmaligen Erlassen geändert.11BGBl II 2022/406 vom 2. 11. 2022. Anlässlich der Kundmachung der Stammfassung der PM-MV war nämlich verabsäumt worden, der Kundmachung auch deren Anlage 1 beizufügen.22Vgl zuletzt ausf Wolfbauer, Pfandbrief-Meldeverordnung der FMA und Änderung der GKE-V 2018, ZFR 2022/244, 514 f. Dieser Lapsus wurde nunmehr behoben.

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