ABGB: §§ 863, 869, 879 Abs 3
Leitsätze (der Redaktion)
Für die Frage, ob es sich um eine echte Fremdwährungsschuld handelt, ist nicht maßgebend, in welcher Währung der Kredit ausbezahlt wird, sondern ob die fremde Währung die Grundlage für die Rückzahlungsverpflichtung des Kreditnehmers bildet.