Die im Juni 2022 veröffentlichte KIM-V ist der vorläufige Schlusspunkt einer schon länger geführten Diskussion zwischen FMA, OeNB und FMSG, Maßnahmen zur Begrenzung des systemischen Risikos aus der Immobilienfinanzierung bei Kreditinstituten (KI) einzuführen. Für Banken stellen die neuen Vorgaben zweifellos einen massiven Einschnitt in die bevorzugte Strategie des Kreditwachstums dar. Vor allem das Wachstum der Baufinanzierung war bislang eine wichtige Ertragsstütze, um die unter dem Druck der Geldpolitik sich verringernden Zinserträge aufzupolstern. Der vorliegende Beitrag beleuchtet einige aufsichtsrechtliche Aspekte der FMA-VO.1