Ende Juni hat die ESMA die überarbeiteten Leitlinien für Stresstestszenarien nach der GeldmarktfondsVO1 erlassen, die FMA hat zu dieser Änderungsversion Ende August eine positive Compliance-Erklärung abgegeben. Die Leitlinien beziehen sich auf Art 28 GeldmarktfondsVO und legen (wie in Art 28 Abs 7 GeldmarktfondsVO vorgesehen) gemeinsame Referenzparameter für die Stresstestszenarien fest, die in die von Geldmarktfonds oder Verwaltern von Geldmarktfonds gem Art 28 GeldmarktfondsVO durchgeführten Stresstests einbezogen werden sollen. Damit soll eine gemeinsame, einheitliche und kohärente Anwendung der Bestimmungen des Art 28 GeldmarktfondsVO gewährleistet werden (s Rz 4).