Die gegenständlichen Leitlinien zu Art 25 AIFMD1 verfolgen das Ziel, innerhalb des Europäischen Finanzaufsichtssystems (ESFS) eine gemeinsame, einheitliche und kohärente Anwendung von Art 25 AIFMD sicherzustellen. Sie beziehen sich insb auf die Bewertung des Systemrisikos in Bezug auf Hebelfinanzierungen durch AIF und sollen sicherstellen, dass die zuständigen Behörden bei der Beurteilung, ob die Voraussetzungen für das Ergreifen von Maßnahmen in Bezug auf Hebelfinanzierungen erfüllt sind, einen einheitlichen Ansatz verfolgen (vgl Rz 4). Die FMA hat bereits Anfang August 2021 eine positive Compliance-Erklärung zu den Leitlinien abgegeben und wendet diese dementsprechend in ihrer Aufsichtspraxis ab sofort an.