Die Ermittlung und Abgrenzung eines Konsolidierungskreises für die Erstellung eines Konzernabschlusses ist ein in der Praxis häufig diskutiertes Problem, an dessen Lösung sich zahlreiche Folgen knüpfen. Bei Kreditinstituten stellen sich analoge Fragen bei der Einbeziehung von Entitäten in eine Kreditinstitutsgruppe, die sich daran knüpfenden Rechtsfolgen wiegen aber aufgrund aufsichtsrechtlicher Rahmenbedingungen umso schwerer. Regulatorische und geschäftspolitische Interessen divergieren hier häufig voneinander. Komplexitätserhöhend wirkt, dass je nach Aufsichtsregime (Säule I und II, MREL & Abwicklungsgruppe) unterschiedliche Konsolidierungskreise gelten. Konsolidierungsfragen haben auch schon die Gerichte beschäftigt.2 Einem in diesem Heft abgedruckten Erk des BVwG3 gebührt besondere Aufmerksamkeit.