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Aufsichtsrechtlicher Auftrag wegen unerlaubter Verwaltung eines AIF: keine aufschiebende Wirkung

JudikaturBVwGBearbeiter: Rainer WolfbauerZFR 2021/174ZFR 2021, 414 Heft 8 v. 25.8.2021

AIFMG: § 2 Abs 1 Z 2

VwGVG: § 13 Abs 2, § 22 Abs 3

Leitsätze (der Redaktion)

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