Wir haben in der ZFR insb an dieser Stelle bereits mehrmals über die Vorschreibung von Vorabbeiträgen zum Einheitlichen Abwicklungsfonds (SRF) vulgo "EU-Bankenabgabe" durch das Single Resolution Board (Einheitlicher Abwicklungsausschuss bzw SRB) und die sich darum rankenden Verfahren berichtet.1 Vor wenigen Wochen hat sich nun der EuGH erstmals inhaltlich zur Vorschreibungssystematik der EU-Bankenabgabe geäußert2 und damit für die eine oder andere brancheninterne Überraschung gesorgt. Zwar hat der Gerichtshof wegen eines Verstoßes gegen den Grundsatz des kontradiktorischen Verfahrens jene Entscheidung gekippt, mit der das EuG die Beitragsvorschreibung des SRB aufgehoben hatte.3 Aber auch das SRB und die Kom mussten als beteiligte Verfahrensparteien eine Niederlage hinnehmen, weil der EuGH den SRB-Beschluss zur Beitragsvorschreibung für nichtig erklärte. Das Verfahren geht somit erstinstanzlich in die zweite Runde.