ABGB: §§ 914 ff
Leitsatz (der Redaktion)
Hängt die Auszahlung einer Bankgarantie nur von einer Erklärung des Begünstigten ab und ist die Vorlage der Original-Garantieurkunde nach dem Wortlaut der Garantieurkunde nicht vorgesehen, haben die Vorinstanzen vertretbar das Erfordernis der Ausstellung einer neuen Originalurkunde und - mangels Handelns wider Treu und Glauben - die Verpflichtung der Bekl zur Zustimmung zu deren Ausstellung bzw Vorlage verneint.