Die bis zum 2. 8. 2021 umzusetzende RL (EU) 2019/1160 sieht ein neues Regime für das Bewerben von AIF an professionelle Anleger vor Vertriebszulassung vor. Die derzeit in den EU-Mitgliedstaaten in Kraft befindlichen Regelungen behindern nach Ansicht des EU-Gesetzgebers grenzüberschreitende Vertriebsaktivitäten. Für den Ausbau des EU-Binnenmarktes sei es daher wesentlich, auch diesen Bereich einer Harmonisierung zu unterziehen. Unter dem Begriff des "Pre-Marketing" werden dazu neue Pflichten für EU-AIFM festgelegt. Aus österr Sicht ergibt sich daraus jedoch eine zusätzliche Hürde. Werbliche Maßnahmen im Vorfeld eines auf den tatsächlichen Verkauf gerichteten Vertriebs werden erstmals einer Regulierung unterzogen. Es ist im Zuge der nationalen Umsetzung darauf zu achten, dass sich die neuen Pre-Marketing-Regelungen nicht wettbewerbsverzerrend auswirken, da der Vertrieb durch Nicht-EU-AIFM sowie der Vertrieb an Privatkunden im Richtlinientext unerwähnt bleiben. Diese Aspekte wurden jedoch im vorliegenden Ministerialentwurf für die nationale Umsetzung in Ö nicht hinreichend berücksichtigt.1