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Leitlinien der ESMA zu den Offenlegungspflichten nach der Prospektverordnung

AktuellesBearbeiter: Rainer WolfbauerZFR 2021/105ZFR 2021, 258 Heft 5 v. 27.5.2021

Die FMA hat zu den am 4. 3. 2021 von der ESMA veröffentlichten "Leitlinien zu den Offenlegungspflichten nach der Prospektverordnung"11ESMA32-382-1138 vom 4. 3. 2021. eine vollinhaltliche Compliance-Erklärung abgegeben. Die Leitlinien sollen die Marktteilnehmer dabei unterstützen, die in der DelVO (EU) 2019/980 der Kom vom 14. 3. 2019 hinsichtl der Aufmachung, des Inhalts, der Prüfung und der Billigung des Prospekts, der beim öffentlichen Angebot von Wertpapieren oder bei deren Zulassung zum Handel an einem geregelten Markt zu veröffentlichen ist, dargelegten Offenlegungspflichten zu erfüllen und ein unionsweit einheitliches Verständnis der Anhänge der DelVO (EU) 2019/980 zu fördern.

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