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Zur sittenwidrigen Schädigung gem § 1295 Abs 2 ABGB

JudikaturOGHBearbeiter: Clemens VölklZFR 2021/71ZFR 2021, 185 Heft 4 v. 26.4.2021

ABGB: § 1295 Abs 2

Leitsatz (der Redaktion)

Der Tatbestand des § 1295 Abs 2 ABGB ist (ua) dann erfüllt, wenn der Schädiger im Bewusstsein des Bestehens eines fremden Anspruchs oder einer fremden Rechtsposition durch sein vorsätzl Handeln oder Unterlassen den Abschluss oder die Erfüllung eines Vertrags vereitelt und den Gläubiger dadurch vorsätzlich schädigt.

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